Navigation überspringen

04.11.2024

Informationen für künftige Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

Informationen für künftige Lehreramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die sich über lehrer-online-bw für den Vorbereitungsdienst ab Februar 2025 beworben haben und das SAF Heilbronn (GS) als Wunschseminar angegeben haben

Sehr geehrte künftige Lehreramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,

wir freuen uns, dass Sie sich für den Vorbereitungsdienst (VD) für das Lehramt an Grundschulen beworben haben und dabei das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Heilbronn (GS) als Erstwunsch angegeben haben.

Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Aufnahmeverfahren des VD, die für alle 14 Grundschul-Seminare in Baden-Württemberg gelten:

1. Eine Bewerbung ist nur über das oben genannte online-Portal möglich(1). Über die Zuweisung an eines der 14 Grundschul-Seminare entscheidet jährlich Ende November eine zentrale Zuweisungskommission. Die einzelnen Seminare können keinen verbindlichen Einfluss auf die Zuweisung einzelner Bewerber an ein bestimmtes Seminar nehmen. Die in Ihrer online-Bewerbung angegeben Standortwünsche werden nach den gege-benen Möglichkeiten berücksichtigt. Sollten Ihnen bei Ihrer Bewerbung so genannte Sozialpunkte vergeben worden sein, so erhöhen diese die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dem von Ihnen im ersten Rang (Erstwunsch) angegebenen Seminar zugewiesen werden. Ein Anspruch auf die Zuweisung an ein bestimmtes Seminar oder an eine bestimmte Schule besteht in der Regel nicht.

2. Grundsätzlich sind alle Grundschulen im Ausbildungsbereich des Seminars Heilbronn (GS) auch Ausbildungsschulen. Es steht aber nicht jede Schule für jeden Kurs zur Verfügung. Zudem bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Fächer bzw. Studiengänge, in denen die Schulen ausbilden können. Einen Überblick über die derzeit aktiven Ausbildungsschulen in unserem Ausbildungsbereich können Sie auch über unsere Homepage abrufen. Sie können mit einer Schule Kontakt aufnehmen und mit der Schulleitung vereinbaren, dass Sie dort ihren VD ableisten könnten. Die betreffende Schule muss dem Seminar diesen Wunsch daraufhin schriftlich formlos mitteilen. Solche Zuweisungswünsche sollten bis Anfang November bei uns eingegangen sein. Sollten Sie dann dem Seminar Heilbronn (GS) zugewiesen werden, kommen wir diesem Zuweisungswunsch nach Möglichkeit nach.
Wichtig: Bitte sehen Sie von Mehrfach-Bewerbungen an verschiedenen Schulen ab! Diese führen bei der Bearbeitung immer zu Unstimmigkeiten und Mehrbelastungen!

3. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie den VD im so genannten Gasthörer-Status antreten, machen Sie sich bitte frühzeitig mit den Gegebenheiten vertraut:

  • Klären Sie mit Ihrer Hochschule, ob Abgabefristen für die Masterarbeit oder sonstige Vorgaben bestehen, damit Sie als Gasthörer/-in zugelassen werden.
  • Beachten Sie die Regelungen hinsichtlich der für Sie bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungspflicht ab 1. Februar 2025. Auskunft darüber und den Gasthörerstatus allgemein erhalten Sie über die zuständige Stelle des Regierungspräsidiums, die auch Ihren online-Antrag bearbeitet.

4. Die dem Seminar Heilbronn (GS) zugewiesenen Bewerberinnen und Bewerber werden von uns Anfang Dezember schriftlich per E-Mail über die Seminarzuweisung informiert.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Information über Ihre bei der online-Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse kurzfristig und sicher erreicht und Sie auch kurzfristig die dann geforderten Rückmeldungen an das Seminar geben können!

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, dürfen Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Eva Künzler i.V. Susanne Ruof
Stellvertretung Seminarleitung

(1) Auch Personen, die den VD nach Unterbrechung wiederaufnehmen, ebenso Personen, die einen besonderen Studiengang (z.B. Integrierter Teilstudiengang) in Kooperation mit bestimmten Seminaren absolvieren, oder Personen, die die Berechtigung haben, einen Antrag auf VD in Teilzeit zu stellen, bewerben sich über das online Portal, treffen aber zudem frühzeitige Absprachen mit den Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern des zuständigen Regierungspräsidiums.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.